Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Landgerichts München I vom 22.03.2018, Az. 12 HK
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.
A.
1. 2.
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