FG Köln - Urteil vom 21.03.2007
13 K 4358/06
Normen:
EStG § 4 Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 1285
EFG 2007, 1472

Zulässigkeit einer Bilanzberichtigung aufgrund Rechtsprechung nach Aufstellungszeitpunkt

FG Köln, Urteil vom 21.03.2007 - Aktenzeichen 13 K 4358/06

DRsp Nr. 2007/11028

Zulässigkeit einer Bilanzberichtigung aufgrund Rechtsprechung nach Aufstellungszeitpunkt

Liegt im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu einer Bilanzierungsfrage vor, ist jede der kaufmännischen Sorgfalt entsprechende Bilanzierung als richtig anzusehen. Eine von der gewählten Bilanzierung abweichende erstmalige Rechtsprechung zu der Bilanzierungsfrage führt dann nicht zur Unrichtigkeit der Bilanz und rechtfertigt folglich keine Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 S. 1 EStG.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 2 S. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit einer Bilanzberichtigung aufgrund einer erst nach dem Aufstellungszeitpunkt eingetretenen Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Auf der Grundlage des von der Klägerin am 00.4.2002 aufgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2001 ergingen im Jahr 2002 erklärungsgemäße Festsetzungen der Körperschaftsteuer (... EUR) und des Gewerbesteuermessbetrags (... EUR) für das Streitjahr unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.