1. Der Bescheid über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 2001 vom 21. Juli 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 4. November 2008 wird dahingehend geändert, dass bei der Ermittlung des Steuerbilanzgewinnes ein Verlust aus der Veräußerung der Beteiligung an der X GmbH in Höhe von 453.400 DM berücksichtigt wird.
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