Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt, die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zur Unterlassung von Werbeanrufen zu verurteilen.
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