Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 8. September 2016 wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Revisionsverfahrens und des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens.
Der Kläger nimmt die Beklagten wegen Schadensersatz aufgrund der fehlerhaften Planung eines Außenmauerwerks in Anspruch.
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