FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 08.02.2000
3 K 27/96
Normen:
BewG 1991 § 22 Abs. 3 ; BewG 1991 § 22 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 476

Zulässigkeit einer fehlerbeseitigenden Wertfortschreibung

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 08.02.2000 - Aktenzeichen 3 K 27/96

DRsp Nr. 2001/1332

Zulässigkeit einer fehlerbeseitigenden Wertfortschreibung

Stellt das FA einen Einheitswert durch Wertfortschreibung unzutreffend zu niedrig fest, so ist eine spätere fehlerbeseitigende Wertfortschreibung nur zulässig, insoweit die Fortschreibungsgrenzen im Verhältnis zu dem ursprünglichen Einheitswert überschritten sind. Ist dies nicht der Fall, so kann die Fehlerhaftigkeit der Einheitswertfeststellung nur insoweit beseitigt werden, dass der Einheitswert auf denjenigen Wert fortgeschrieben wird, der im jetzt streitigen Feststellungszeitpunkt ohne den unterlaufenen Fehler wirksam wäre.

Normenkette:

BewG 1991 § 22 Abs. 3 ; BewG 1991 § 22 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, auf welchen Wert der Einheitswert eines Zweifamilienhauses zur Beseitigung eines Fehlers fortgeschrieben werden durfte, nachdem er anlässlich des Wegfalls der Grundsteuerbegünstigung zu niedrig festgestellt worden war.