I. Streitig ist die Zulässigkeit einer Klage bei Verwendung eines "monetär" beschränkten Signaturzertifikats.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind miteinander verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. In der Sache geht es um die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer auf den 31. Dezember 1998 und 31. Dezember 1999 (Einspruchsentscheidung vom 12. Januar 2005).
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