FG Sachsen-Anhalt - Gerichtsbescheid vom 08.05.2003
7 K 2151/02
Normen:
FGO § 65 Abs. 1 ;

Zulässigkeit einer Klage trotz Nichtangabe des angefochtenen Verwaltungsakts

FG Sachsen-Anhalt, Gerichtsbescheid vom 08.05.2003 - Aktenzeichen 7 K 2151/02

DRsp Nr. 2004/5885

Zulässigkeit einer Klage trotz Nichtangabe des angefochtenen Verwaltungsakts

Wird in einer Klageschrift der angefochtene Verwaltungsakt nicht ausdrücklich bezeichnet, sondern nur die Rechtsbehelfslistennummer angegeben, kann das Klagebegehren ausreichend dargelegt sein.

Normenkette:

FGO § 65 Abs. 1 ;

Tatbestand: