1.
Der Kläger und Beschwerdeführer hat gegen das Urteil des Finanzgerichts, mit dem seine Klage abgewiesen wurde, Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision unter der Bedingung erhoben, dass dem für das Beschwerdeverfahren gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) stattgegeben wird.
2.
Die Beschwerde ist unzulässig und deshalb zu verwerfen.
a)
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