I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) gründete zusammen mit X durch Vertrag vom 27. April 1998 eine Sozietät. Bei der Sozietät wurde für die Zeiträume 1998 und 1999 durch das Finanzamt Z eine Außenprüfung durchgeführt. Unter dem 3. September 2004 ordnete der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) gegen die Klägerin persönlich für die Zeiträume 1998 bis 2000 und die Steuerarten Einkommensteuer und Umsatzsteuer eine Außenprüfung an. Die Klägerin ist der Auffassung, dass die Anordnung rechtswidrig sei. Zum einen besitze sie, die Klägerin, keine Unterlagen mehr, da ihr diese aus einem PKW gestohlen worden seien. Außerdem seien ihre steuerlichen Verhältnisse gerade im Rahmen der Sozietät geprüft worden. Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg.
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