Die Beteiligten streiten über die Zulässigkeit einer Spontanauskunft der deutschen Finanzbehörden an die Steuerverwaltung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien.
Die Antragstellerin ist eine Gesellschaft mit Sitz im Inland, die in der X-Branche tätig ist. Sie ist eine Tochtergesellschaft der A-Holdings Europe Ltd. (Im Folgenden: A-Holding) mit Sitz in Großbritannien.
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