Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.05.2017 in Sachen
Die Beklagte wird im Wege der Stufenklage verurteilt, dem Kläger Auskunft zu erteilen,
a)über den Grad der Zielerreichung der Konzernziele der Beklagten, den Grad der Zielerreichung der von der Beklagten für ihre Konzernunternehmen festgelegten Unternehmensziele und über den Grad der Zielerreichung der von den Konzernunternehmen der Beklagten erreichten weiteren Ziele, jeweils für das Geschäftsjahr 2015 (01.01.2015 bis 31.12.2015) gemäß Ziffer III Absatz 1 der Konzernbetriebsvereinbarung zur erfolgsabhängigen Jahreszahlung vom 23.01.2013
und
b)
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