FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 07.06.2012
1 K 130/09
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2; HGB § 266 Abs. 2 A. III. Ziffer 1;
Fundstellen:
BB 2012, 3134
DB 2012, 1901
DStRE 2013, 1

Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung auf eine 100%ige Tochtergesellschaft mbH zum 31. Dezember 2000

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.06.2012 - Aktenzeichen 1 K 130/09

DRsp Nr. 2012/17035

Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung auf eine 100%ige Tochtergesellschaft mbH zum 31. Dezember 2000

Der Teilwert einer als Finanzanlage gehaltenen 100%igen GmbH-Beteiligung ist nicht schon deshalb voraussichtlich dauerhaft gemindert, wenn die Tochtergesellschaft eine Teilwertzuschreibung auf ihre Fremdwährungsverbindlichkeiten vornimmt und diese zur bilanziellen Überschuldung der Tochter führt. Bei einer Restlaufzeit der Fremdwährungsverbindlichkeiten von etwa 10 und mehr Jahren ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich Währungsschwankungen im Zeitverlauf in etwa ausgleichen (Anschluss an BFH, Urteil vom 23. April 2009 IV R 62/06, BStBl II 2009, 778). Eine anderweitige Bewertungsentscheidung der Tochtergesellschaft mbH ist für die Ermittlung des Teilwertes der Tochter durch die Muttergesellschaft nicht maßgeblich. Dies gilt jedenfalls dann, wenn keine sonstigen gewichtigen Umstände vorliegen, die auf ein dauerhaftes Absinken des inneren Wertes der Tochtergesellschaft hindeuten.