BFH, Urteil vom 29.01.2015 - Aktenzeichen I K 1/14
DRsp Nr. 2015/9275
Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage
NV: Wird mit der Nichtigkeitsklage gegen ein BFH-Urteil der Entzug des gesetzlichen Richters gerügt, weil ein Senat entschieden habe, ohne zuvor den Großen Senat des BFH angerufen zu haben, oder weil er die Sache an das FG zur weiteren Sachverhaltsaufklärung hätte zurückverweisen müssen, muss ein willkürliches Verhalten des Gerichts substantiiert dargelegt werden (Festhaltung am Senatsurteil vom 12. Januar 1011 I K 1/10).
1. Eine zulässige Wiederaufnahmeklage setzt voraus, dass ein Wiederaufnahmegrund zumindest schlüssig behauptet wird.2. Wird mit der Wiederaufnahmeklage in Form der Nichtigkeitsklage der Entzug des gesetzlichen Richters gerügt, weil ein Senat des Bundesfinanzhofs entschieden habe, ohne zuvor den Großen Senat des BFH angerufen zu haben, ist ein Wiederaufnahmegrund nur dann schlüssig vorgetragen, wenn nicht nur die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 oder 3 FGO, sondern auch ein willkürliches Verhalten des Gerichts substantiiert dargelegt wird (BFH - VIII K 4/91 - 29.01.1992; BFH - VI K 2/92 - 05.11.1993).