Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 28.8.2018 geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Bescheid vom 14.5.2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.12.2018 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.595,17 Euro festgesetzt.
Nachdem die Antragsgegnerin den Widerspruchsbescheid vom 11.12.2018 erlassen und die Antragstellerin hiergegen fristgerecht Klage erhoben hat (S
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|