BFH, Beschluss vom 22.02.2013 - Aktenzeichen VIII R 42/09
DRsp Nr. 2013/17350
Zulässigkeit eines Antrags auf Streitwertsetzung
Ein Antrag auf Streitwertfestsetzung ist mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig, wenn sich die Höhe des Streitwerts aus den Anträgen der Beteiligten eindeutig ermitteln lässt.