Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Einspruch gegen den Haftungsbescheid zulässig ist.
Der Beklagte übersandte dem Kläger (persönlich) mit Schreiben vom 16.03.2022 unter der Steuernummer xxx/xxxx/xxx1 eine Haftungsanfrage bezogen auf Steuerschulden der Firma M (im Folgenden bezeichnet als: M). Der Aufforderung des Beklagten zur Beantwortung der in dem Schreiben gestellten Fragen bis zum 19.04.2022 ist der Kläger nach Aktenlage nicht nachgekommen.
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