I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob eine mittelbare Grundstücksschenkung vorliegt.
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
Die Antragstellerin beantragt, die Vollziehung des Schenkungssteuer-Änderungsbescheids vom 16.1.2002 in Höhe von 3.424,63 EUR wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit und wegen einer unbilligen nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotenen Härte auszusetzen.
Der Antragsgegner (Finanzamt) beantragt, den Antrag abzulehnen.
II.
Der Antrag kann keinen Erfolg haben.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|