BFH - Urteil vom 16.01.2009
VII R 25/08
Normen:
AO § 30 Abs. 1; AO § 93 Abs. 1 S. 1; AO § 169 Abs. 2; AO § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3;
Vorinstanzen:
FG sachsen, vom 24.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1925/06

Zulässigkeit eines Sammelauskunftsersuchens zur Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen nach Zuteilung von Bonusaktien der Telekom im Jahr 2000; Anforderungen an die Substanziierung eines hinreichenden Anlasses für ein (Sammel-)Auskunftsersuchen; Zulässigkeit einer bloßen Ausforschung oder von Ermittlung ins Blaue hinein

BFH, Urteil vom 16.01.2009 - Aktenzeichen VII R 25/08

DRsp Nr. 2009/10136

Zulässigkeit eines Sammelauskunftsersuchens zur Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen nach Zuteilung von Bonusaktien der Telekom im Jahr 2000; Anforderungen an die Substanziierung eines hinreichenden Anlasses für ein (Sammel-)Auskunftsersuchen; Zulässigkeit einer bloßen "Ausforschung" oder von Ermittlung "ins Blaue hinein"

1. Die allgemeine, nach der Lebenserfahrung gerechtfertigte Vermutung, dass Steuern nicht selten verkürzt und steuerpflichtige Einnahmen nicht erklärt werden, genügt nicht, um Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung als "hinreichend veranlasst" und nicht als Ausforschung "ins Blaue hinein" erscheinen zu lassen. Hierfür bedarf es vielmehr der Darlegung einer über die bloße allgemeine Lebenserfahrung hinausgehenden, erhöhten Wahrscheinlichkeit, unbekannte Steuerfälle zu entdecken.