Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 18. August 2021 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen zu tragen, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst zu tragen haben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlassenen und Insolvenzforderungen feststellenden Betriebsprüfungsbescheides.
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