Im noch nicht abgeschlossenen Einspruchsverfahren betreffend die Veranlagungszeiträume 1998 bis 2000 ist streitig, ob Zuschätzungen zum Umsatz und Gewinn auf Grund einer Betriebsprüfung zu Recht erfolgt sind.
Der Antragsteller (Ast.) betrieb in den Streitjahren an sechs bis neun verschiedenen Standorten einen Schnellimbiss sowie in M eine Metzgerei (Zerlegebetrieb). Das Unternehmen wies nach Bilanzen und Steuererklärungen folgende Betriebszahlen aus:
1998
1999
2000
Umsatz
2.409.905,00
2.022.479,00
1.670.205,00
Wareneinsatz
849.008,00
722.219,00
587.351,00
Löhne und Gehälter
596.597,50
531.949,91
375.507,18
Rohgewinnaufschlag erklärter Gewinn
66.587,00
./.31.801,00
20.092,00
Metzgerei lt. Richtsatz
Durchschnitt
85
85
85
Rohgewinnaufschlag
Imbissstätte Durchschnitt
lt. Richtsatz Sammlung
156
163
163
Aufschlag lt. Kläger Verprobung
183,85
180,04
184,36
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