I.
Der Kläger war Geschäftsführer der ... Handels GmbH. Wegen Abgabenschulden der genannten Gesellschaft nahm der Beklagte (das Finanzamt) den Kläger mit zwei Haftungsbescheiden jeweils vom 3. April 1998 einmal wegen Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer u. a. und einmal wegen Lohnsteuer u. a. in Anspruch.
Beide Bescheide wurden dem jetzigen Prozessbevollmächtigten des Klägers mit einem Postzustellungsauftrag It. Postzustellungsurkunde am 6. April 1998 zugestellt. Auf dem Postzustellungsumschlag war u. a. vermerkt "2 HaB".
Am 27. April 1998 (Frühleerung) ging beim Finanzamt ein Schreiben des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 24. April 1998 mit u. a. folgendem Inhalt ein:
"...
den mir am 6. April 1998 zugestellten Haftungsbescheid für Herrn ... sende ich als Anlage in vollem Umfang zurück, da ich Herrn ... nicht mehr vertrete.
Eine Adresse des Herrn ... ist mir auch nicht bekannt.
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