Das Berufungsverfahren wird eingestellt.
Das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. Juni 2018 ist gegenstandslos.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000 € festgesetzt.
I.
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