BGH - Beschluss vom 20.05.2020
AnwZ (Brfg) 59/19
Normen:
BRAO § 46 Abs. 5 S. 1;
Vorinstanzen:
AnwGH Baden-Württemberg, vom 03.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen AGH 6/19 II

Zulassung als Syndikusrechtsanwalt durch Qualifizierung der Tätigkeit als Rechtsangelegenheit des Arbeitgebers (hier: Entwurf und Verhandlung von Versicherungsbedingungen mit Versicherungen als Teil des Versicherungsvertrags zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer)

BGH, Beschluss vom 20.05.2020 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 59/19

DRsp Nr. 2020/9459

Zulassung als Syndikusrechtsanwalt durch Qualifizierung der Tätigkeit als Rechtsangelegenheit des Arbeitgebers (hier: Entwurf und Verhandlung von Versicherungsbedingungen mit Versicherungen als Teil des Versicherungsvertrags zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer)

Tenor

Auf Antrag der Klägerin wird die Berufung gegen das ihr an Verkündungs statt am 3. September 2019 zugestellte Urteil des II. Senats des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg zugelassen.

Der Streitwert für beide Rechtszüge wird auf 25.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BRAO § 46 Abs. 5 S. 1;

Gründe

I.