Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.01.2018 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 29.563,90 EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die Vollziehung von Honorarrückforderungen.
1. 2.
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