BFH - Beschluss vom 18.10.2010
VI B 91/10
Normen:
FGO § 76 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 05.05.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 18/07

Zulassung der Anschaffungskosten für einen Laptop als 100-prozentigen Werbungskostenabzug wegen der ausschließlichen beruflichen Nutzung des Laptops

BFH, Beschluss vom 18.10.2010 - Aktenzeichen VI B 91/10

DRsp Nr. 2010/21379

Zulassung der Anschaffungskosten für einen Laptop als 100-prozentigen Werbungskostenabzug wegen der ausschließlichen beruflichen Nutzung des Laptops

NV: Der Anspruch auf rechtliches Gehör und die richterliche Hinweispflicht des § 76 Abs. 2 FGO verlangen nicht, dass das Gericht die maßgebenden Rechtsfragen mit den Beteiligten umfassend erörtert oder sogar die einzelnen für die Entscheidung erheblichen (rechtlichen oder tatsächlichen) Gesichtspunkte im Voraus andeutet.

Normenkette:

FGO § 76 Abs. 2;

Gründe

I.

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