BFH - Beschluss vom 09.05.2012
III B 198/11
Normen:
FGO § 116 Abs. 3 S. 3;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 1433
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 31.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1080/06

Zulassung der Revision im Zusammenhang mit einem Streit über die Festsetzung einer Investitionszulage für Anschaffungskosten von Sichtbehältern und Gitterboxpaletten

BFH, Beschluss vom 09.05.2012 - Aktenzeichen III B 198/11

DRsp Nr. 2012/14909

Zulassung der Revision im Zusammenhang mit einem Streit über die Festsetzung einer Investitionszulage für Anschaffungskosten von Sichtbehältern und Gitterboxpaletten

NV: Für die Frage, ob ein Wirtschaftsgut die für die Einordnung als geringwertiges Wirtschaftsgut erforderliche Voraussetzung, dass es einer selbständigen Nutzung fähig ist, erfüllt, kommt es nicht auf eine generalisierende Betrachtung bestimmter Arten von Wirtschaftsgütern nach der Verkehrsauffassung an, sondern auf die konkrete betriebliche Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts in dem konkreten Betrieb.

Normenkette:

FGO § 116 Abs. 3 S. 3;

Gründe