FG Nürnberg, vom 01.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 226/2006
Zulassung der Revision im Zusammenhang mit einer verfassungskonform einengenden Auslegung des § 34 Abs. 1 EStG durch das Finanzgericht; Tarifbegünstigung von Veräußerungsgewinnen bei Anteilsübereignungen
BFH, Beschluss vom 16.05.2012 - Aktenzeichen IV B 48/11
DRsp Nr. 2012/14913
Zulassung der Revision im Zusammenhang mit einer verfassungskonform einengenden Auslegung des § 34 Abs. 1EStG durch das Finanzgericht; Tarifbegünstigung von Veräußerungsgewinnen bei Anteilsübereignungen
NV: Ein Urteil kann einen qualifizierten Rechtsanwendungsfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO enthalten, wenn es auf einer offensichtlich Wortlaut und Gesetzeszweck widersprechenden Gesetzesauslegung beruht. Ein solcher Fall liegt aber bei einer Gesetzesauslegung, die sprachlich möglich, wenn auch nicht gerade naheliegend ist, nicht vor.