FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 16.09.2004
1 K 1307/03
Normen:
StBerG § 37a Abs. 2 § 37a Abs. 3 § 37a Abs. 4 § 37a Abs. 5 ; EG-Vertrag Art. 14 Abs. 2 ; Richtlinie 2001/19/EG;

Zulassung einer deutschen, in den Niederlanden als belastingconsulent tätigen Staatsangehörigen zur Eignungsprüfung nach § 37a Abs. 2 ff. StBerG?; Zulassung zur Eignungsprüfung gem. § 37 a Abs. 2-5 StBG

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.09.2004 - Aktenzeichen 1 K 1307/03

DRsp Nr. 2005/2161

Zulassung einer deutschen, in den Niederlanden als "belastingconsulent" tätigen Staatsangehörigen zur Eignungsprüfung nach § 37a Abs. 2 ff. StBerG ?; Zulassung zur Eignungsprüfung gem. § 37 a Abs. 2-5 StBG

Eine deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland ein zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung berechtigendes Diplom erworben, hier auch mehr als zwei Jahre auf dem Gebiet des Steuerrechts gearbeitet hat und der deswegen in den Niederlanden die Tätigkeit als "belastingconsulent" gestattet worden ist, hat nach dem Gemeinschaftsrecht keinen Rechtsanspruch, in Deutschland statt der regulären Steuerberaterprüfung "nur" eine Eignungsprüfung nach § 37a Abs. 2 bis 5 StBerG ablegen zu müssen.

Normenkette:

StBerG § 37a Abs. 2 § 37a Abs. 3 § 37a Abs. 4 § 37a Abs. 5 ; EG-Vertrag Art. 14 Abs. 2 ; Richtlinie 2001/19/EG;

Tatbestand: