I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war einziger Kommanditist der inzwischen vollbeendeten C-KG. Er wendet sich gegen einen Bescheid des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen der C-KG betreffend das Streitjahr 1996.
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