Die Berufung gegen das der Klägerin am 26. Oktober 2017 zugestellte Urteil des I. Senats des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.
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