Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das im schriftlichen Verfahren ergangene Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. Mai 2018 wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Etwaige außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.
I.
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