FG Düsseldorf, vom 07.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 2800/06
Zulassung eines Sonderbetriebsausgabenabzugs nach § 7g Abs. 6 EStG 2002 für das Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers; Folgen der Niederschlagung einer beabsichtigten Investition erst künftig im Betriebsvermögen eines nach der Realteilung einer GbR fortgeführten Einzelunternehmens
BFH, Urteil vom 29.03.2011 - Aktenzeichen VIII R 28/08
DRsp Nr. 2011/13679
Zulassung eines Sonderbetriebsausgabenabzugs nach § 7g Abs. 6EStG 2002 für das Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers; Folgen der Niederschlagung einer beabsichtigten Investition erst künftig im Betriebsvermögen eines nach der Realteilung einer GbR fortgeführten Einzelunternehmens
Ansparrücklage nach Realteilung einer GbRDer Sonderbetriebsausgabenabzug nach § 7g Abs. 6EStG 2002 ist für das Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers auch dann zuzulassen, wenn sich die beabsichtigte Investition erst künftig im Betriebsvermögen eines nach der Realteilung einer GbR fortgeführten Einzelunternehmens niederschlagen kann, sofern der Einzelunternehmer --hier ein Rechtsanwalt-- seine bisher im Rahmen der Mitunternehmerschaft erbrachte unternehmerische Tätigkeit unter Einsatz seines früheren Sonderbetriebsvermögens unverändert fortführt.
Streitig ist, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) für das Streitjahr 2003 wegen des beabsichtigten Kaufs eines PKW eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 und 6 des Einkommensteuergesetzes 2002 (EStG) bilden durfte.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.