I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat nach ihrer Ausbildung zur Wirtschaftskauffrau Betriebs- und Volkswirtschaft studiert und den akademischen Grad einer Diplom-Volkswirtin und Diplom-Kauffrau erlangt. Nach mehrjähriger beruflicher Tätigkeit in Deutschland ist sie seit März 2003 als "belastingconsulent" in den Niederlanden selbständig tätig. Sie ist Mitglied des "College Belastingadviseurs" und befugt, in den Niederlanden selbständig Rat in Steuersachen zu erteilen.
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