BFH vom 17.01.1995
VII R 47/94

Zulassung zur Steuerberaterprüfung

BFH, vom 17.01.1995 - Aktenzeichen VII R 47/94

DRsp Nr. 1997/8439

Zulassung zur Steuerberaterprüfung

Tätigkeiten auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft oder als Buchhalter erfüllen regelmäßig nicht die berufspraktische Voraussetzung für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung nach § 36 StBerG in der Fassung des 5. StBerGÄndG.

Für die Praxis:

Die praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Steuern muß den Schwerpunkt der Berufstätigkeit des Bewerbers ausmachen. Tätigkeiten in Randgebieten des Steuerrechts reichen hingegen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung allein nicht aus.