1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 29. April 2020 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um eine Entschädigung in Höhe von 14.450 € für den Verkehrswert des Vertragsarztsitzes des Klägers.
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