Zulassungs- und Prüfungsverfahren bei der Steuerberaterprüfung
BFH, Urteil vom 23.03.2000 - Aktenzeichen VII R 48/99
DRsp Nr. 2000/5891
Zulassungs- und Prüfungsverfahren bei der Steuerberaterprüfung
»1. Das Prüfungsverfahren nach dem StBerG ist in das Zulassungsverfahren und das eigentliche Prüfungsverfahren unterteilt. Einwendungen gegen die im Zulassungsverfahren getroffene Entscheidung können, auch wenn die Rechtsmittelfrist gegen den Zulassungsbescheid noch nicht abgelaufen ist, nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Bewerber sich, ohne die Entscheidung zu rügen, auf die Prüfung eingelassen hat. Gleiches gilt für eine Untätigkeitsklage, wenn über einen Antrag betreffend die Verlängerung der Bearbeitungszeit nicht entschieden wurde, bevor sich der Prüfling vorbehaltlos auf die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten eingelassen hat.2. Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, dass in der schriftlichen Eignungsprüfung für Bewerber mit den in § 36 Abs. 4StBerG genannten Voraussetzungen die selben Aufgaben wie in den entsprechenden Prüfungsgebieten der Steuerberaterprüfung gestellt werden.«