I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die in den Streitjahren 1990 bis 1992 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.
Mit Vertrag vom 23. Januar 1990 erwarb der Kläger ein im Jahre 1953 errichtetes Mehrfamilienhaus für 200 000 DM; davon entfallen auf das Gebäude unstreitig 170 475 DM. Das Gebäude hat drei Wohnungen, von denen eine im Zeitpunkt des Erwerbs leer stand und zwei vermietet waren; von diesen war eine zum 1. Februar 1990 gekündigt.
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