A.
Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche des Klägers. Der Kläger, der seit Januar 1972 bei der Beklagten beschäftigt war, gehörte ab dem 1. Juli 1994 dem Vorstand der Beklagten, ab dem 1. Juli 1996 als ordentliches Mitglied an. Grundlage des Beschäftigungsverhältnisses des Klägers war ein Dienstvertrag vom 20./21. September 1994. In einer Zusatzvereinbarung vom 7./12. Januar 1998 waren die Bezüge des Klägers geregelt. Hierzu heißt es in § 3 b des Vertrages:
"...
Herr B. erhält ab 1. Januar 1998 folgende Bezüge:
a) Ein festes ruhegehaltfähiges Jahresgehalt in Höhe von DM 480.000, das in zwölf gleichen Monatsraten, jeweils monatlich im Voraus, gezahlt wird.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|