FG Hamburg - Urteil vom 09.06.2009
4 K 62/08
Normen:
MinöStG § 4 Abs. 1 Nr. 3 a; RL 2003/96/EG Art. 14 Abs. 1 b;

Zum Anspruch eines Flugzeug-Vercharterers auf Erstattung von Mineralölsteuer

FG Hamburg, Urteil vom 09.06.2009 - Aktenzeichen 4 K 62/08

DRsp Nr. 2009/20719

Zum Anspruch eines Flugzeug-'Vercharterers' auf Erstattung von Mineralölsteuer

1. Die nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 MinöStG auf Luftfahrtunternehmen beschränkte Steuererstattung verstößt gegen Art. 14 Abs. 1 b der Richtlinie Nr. 2003/96. 2. Nach Art. 14 Abs. 1 b der Richtlinie Nr. 2003/96 ist 'die Luftfahrt' von der Steuer zu befreien. Dies ist jeder Flug eines Luftfahrzeuges zu kommerziellen Zwecken. 3. Wer ein Luftfahrzeug lediglich Dritten zur Verfügung stellt (sog. Nasscharter) hat keinen Anspruch auf Mineralölsteuererstattung, da seine Tätigkeit nicht Teil der 'Luftfahrt' ist. Diese setzt über eine Verwendung des Luftfahrzeuges zu kommerziellen Zwecken einen tatsächlichen Flug des Luftfahrzeuges unter Verbrauch von Kraftstoff voraus.

Normenkette:

MinöStG § 4 Abs. 1 Nr. 3 a; RL 2003/96/EG Art. 14 Abs. 1 b;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um eine Mineralölsteuererstattung.