BFH - Urteil vom 04.05.2000
IV R 51/99
Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ; GewStG § 2 ;
Fundstellen:
BB 2000, 2193
BFH/NV 2000, 1552
BFHE 192, 439
DB 2000, 2307
DStR 2000, 1771
DStZ 2001, 50
Vorinstanzen:
FG Köln,

Zum Begriff des beratenden Betriebswirts

BFH, Urteil vom 04.05.2000 - Aktenzeichen IV R 51/99

DRsp Nr. 2000/7639

Zum Begriff des beratenden Betriebswirts

»Ein Steuerpflichtiger, der sich der Diplomprüfung an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einer wissenschaftlichen Hochschule nicht unterzogen hat, wohl aber seinerzeit die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllt hat, verfügt nicht bereits deswegen über die Kenntnisse eines "Staatlich geprüften Betriebswirts".«

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ; GewStG § 2 ;

Gründe: