BFH, Urteil vom 04.05.2000 - Aktenzeichen IV R 51/99
DRsp Nr. 2000/7639
Zum Begriff des beratenden Betriebswirts
»Ein Steuerpflichtiger, der sich der Diplomprüfung an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einer wissenschaftlichen Hochschule nicht unterzogen hat, wohl aber seinerzeit die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllt hat, verfügt nicht bereits deswegen über die Kenntnisse eines "Staatlich geprüften Betriebswirts".«