Zum Begriff des Veräußerungsgeschäfts bei Veräußerung eines mit einem zugunsten des Veräußerers selbst mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.05.2012 - Aktenzeichen 1 K 1353/09
DRsp Nr. 2012/16501
Zum Begriff des Veräußerungsgeschäfts bei Veräußerung eines mit einem zugunsten des Veräußerers selbst mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks
Erwirbt ein an einem Grundstück Erbbauberechtigter dieses Grundstück und hebt er das Erbbaurecht sodann auf, fehlt es bei einer folgenden Veräußerung an der Nämlichkeit im Sinne einer wirtschaftlichen Identität des erworbenen und des veräußerten Wirtschaftsguts.