FG Hamburg - Urteil vom 11.07.2022
4 K 142/15
Normen:
ZK Art. 220; Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) (ABl. L 136, 1) Art. 9 Abs. 2 S. 2; Durchführungsverordnung (EU) Nr. 791/2011 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L 204, 1); Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) (ABl. L 136, 1) Art. 9 Abs. 2 S. 3; AO § 88, AO § 91 Abs. 1;

Zum Beweiswert von OLAF-Untersuchungen; Zollrecht;; Nacherhebung von Antidumpingzoll und Drittlandszoll: Umgehung von Antidumpingzöllen durch Umladungen in Malaysia (Port Klang); Auf Einfuhren von Glasfasergewebe mit Ursprung in der Volksrepublik China, die zur Umgehung von Antidumpingzoll und Drittlandszoll über die malaysische Freizone Port Klang in die europäische Union eingeführt wurden, kann Antidumpingzoll und nichtpräferenzieller Drittlandszoll nachzuerheben sein; Kein Verstoß gegen Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte oder das Anhörungsrecht; Keine Umkehr der Beweislast mangels Verstoß gegen Amtsermittlungspflicht

FG Hamburg, Urteil vom 11.07.2022 - Aktenzeichen 4 K 142/15

DRsp Nr. 2023/322

Zum Beweiswert von OLAF-Untersuchungen; Zollrecht;; Nacherhebung von Antidumpingzoll und Drittlandszoll: Umgehung von Antidumpingzöllen durch Umladungen in Malaysia (Port Klang); Auf Einfuhren von Glasfasergewebe mit Ursprung in der Volksrepublik China, die zur Umgehung von Antidumpingzoll und Drittlandszoll über die malaysische Freizone Port Klang in die europäische Union eingeführt wurden, kann Antidumpingzoll und nichtpräferenzieller Drittlandszoll nachzuerheben sein; Kein Verstoß gegen Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte oder das Anhörungsrecht; Keine Umkehr der Beweislast mangels Verstoß gegen Amtsermittlungspflicht

Normenkette:

ZK Art. 220; Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) (ABl. L 136, 1) Art. 9 Abs. 2 S. 2; Durchführungsverordnung (EU) Nr. 791/2011 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L 204, 1); Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) (ABl. L 136, 1) Art. 9 Abs. 2 S. 3; AO § 88, AO § 91 Abs. 1;

Tatbestand