Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Sie erwarben 1982 für 800 000 DM ein mit einem Haus aus dem Jahre 1936 bebautes Grundstück in D. Die Kläger stellten anschließend einen Bauantrag für einen Umbau des erworbenen Hauses. In der Folgezeit wurde das Haus für rd. 975 000 DM umgebaut.
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