FG Hamburg - GERICHTSBESCHEID vom 12.03.2001
II 297/00
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 Satz 1 ; AO § 140 ; AO § 141 ;

Zum Gewinnermittlungswahlrechts eines Grundstückshändlers

FG Hamburg, GERICHTSBESCHEID vom 12.03.2001 - Aktenzeichen II 297/00

DRsp Nr. 2002/4571

Zum Gewinnermittlungswahlrechts eines Grundstückshändlers

Ob ein gewerblicher Grundstückshandel einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, hängt von den individuellen Verhältnissen des Unternehmens ab. Werden nur einzelne wenige Geschäfte auch nach Bebauung der Grundstücke getätigt, ist dies regelmäßig nicht der Fall.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 Satz 1 ; AO § 140 ; AO § 141 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin als gewerbliche Grundstückshändlerin ein Gewinnermittlungswahlrecht besaß.

Die Klägerin ist eine aus den Eheleuten D und E K bestehende GbR. Die Gesellschaft wurde am 18.3.1993 gegründet und war auf die Tätigkeiten Ankauf und Bebauung und Verkauf von Grundstücken gerichtet. In den Streitjahren kam es zu folgenden Grundstücksgeschäften:

1993 erwarb die Klägerin mit notariellem Vertrag vom 18.3.1993 das mit einem Abbruchhaus bebaute Grundstück X-Straße in Hamburg. Nach Abbruch des alten Gebäudes und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohnungen veräußerte die Klägerin dieses Objekt mit notariellem Kaufvertrag vom 3.12.1993 an einen Käufer zum Kaufpreis von 1.390.000 DM. Von dieser Summe wurde ein Teilbetrag in Höhe von 300.000 DM noch in 1993 bezahlt, der Rest floss in 1994.