I. Die Beteiligten streiten im Revisionsverfahren über die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für den Zeitraum von Januar bis Oktober 2010.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die Mutter der 1986 geborenen Tochter (T), die selbst Mutter eines im 2009 geborenen Kindes ist. Seit September 2010 ist T mit dem Kindesvater verheiratet. Die Klägerin bezog für T Kindergeld.
Nach einem Urlaubssemester bis August 2009 setzte T ihr Studium fort. Die Exmatrikulation erfolgte nach im Oktober 2010 bestandener Abschlussprüfung im Februar 2011.
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