Zum Merkmal der Eigenhändigkeit einer Unterschrift
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.09.2013 - Aktenzeichen 1 K 166/12
DRsp Nr. 2013/22630
Zum Merkmal der Eigenhändigkeit einer Unterschrift
Das Merkmal der Eigenhändigkeit einer Unterschrift ist auch dann erfüllt, wenn die Unterschrift dem Finanzamt nicht im Original vorgelegt, sondern lediglich als (Tele-)Kopie übermittelt wird. Dem steht nicht entgegen, dass dem Steuerpflichtigen bei der Unterschriftsleistung nur Teile der Erklärung körperlich vorgelegen haben, wenn festgestellt werden kann, dass er vor die-sem Zeitpunkt Kenntnis vom gesamten Inhalt der Erklärung genommen hat.
Die Beteiligten streiten darüber, ob das beklagte Finanzamt (Bekl) verpflichtet ist, die Klä-gerin (Kl) für den Veranlagungszeitraum 2007 gem. § 46 Abs. 2 Nr. 8 Einkommensteuer-gesetz (EStG) zur Einkommensteuer zu veranlagen.
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