I.
Die Klägerin, eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in A........, führte für die Beklagte, eine Ingenieurgesellschaft, die Lohnbuchhaltung und erstellte für diese die Jahresabschlüsse sowie die Umsatzsteuererklärungen. Ihre Honorarforderung in Gesamthöhe von 17.077,17 DM (8.731,42 EURO) hat sie mit der vorliegenden Klage gegenüber der Beklagten geltend gemacht.
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