1. Der Bescheid des Beklagten vom 28.10.2011 über die Anforderung der Dateien "vk _ rechnungen ...csv" und "vk _ verkaeufe ...csv" in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.02.2012 wird aufgehoben.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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