Zum Umfang des Abfindungsanspruches eines Steuerberaters nach Ausscheiden aus der Partnerschaft
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.06.2008 - Aktenzeichen 8 U 64/07
DRsp Nr. 2008/21456
Zum Umfang des Abfindungsanspruches eines Steuerberaters nach Ausscheiden aus der Partnerschaft
»1. Der Abfindungsanspruch wird schon mit dem Ausscheiden fällig und nicht erst mit der Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz.2. Zur Berechnung des Praxiswerts bei einer freiberuflichen Steuerberaterpraxis nach der Jahresumsatzmethode.3. Der Inventarbegriff des § 240HGB findet auf Steuerberater keine Anwendung, da diese keine Kaufleute sind. Insoweit wird sind Inventar nur die bewegliche Einrichtung und die Fachliteratur.«